Affiliate Marketing gehört in den grossen Bereich des Online Marketing und zielt darauf ab, Umsätze und Gewinne zu erzielen. Es ist also eine Gewerbeanmeldung nötig. Aber das ist auch nicht schlimm. Im Gegenteil sogar von Vorteil!
In diesem Artikel gehe ich auf folgende Fakten kurz ein:
- Online Marketing Gewerbe
- Affiliate Marketing
- Gewerbe anmelden,
- Kleingewerbe anmelden als Affiliate
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Wer benötigt eine Gewerbeanmeldung? | |
Muss man Volljährig sein für eine Gewerbeanmeldung? | |
In welchem Zeitraum muß die Gewerbeanmeldung erfolgen? | |
Wo erhält man die Gewerbeanmeldung? |
Ich empfehle aber alle Inhalte zu lesen um alle Fakten zur Gewerbeanmeldung als Affiliate zu verstehen.
Gewerbeanmeldung –
Wer benötigt einen Gewerbeschein?
Jeder Bürger in Deutschland, der ein Geschäft aufbaut und mit einer Umsatz- beziehungsweise eine Gewinnabsicht betreibt, muss dieses bei einem Gewerbeamt mit einem Gewerbeschein beurkunden lassen.
Über diese Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt informiert, dass ein weiterer selbstständiger Unternehmer in der Stadt sein Gewerbe betreibt und dementsprechend auch seine Steuern abführen muss.
Dies ergibt sich aus dem §15 Abs. 2 EStG.
Wer also nebenbei einen kleinen Blog betreibt, der aber keine Umsätze verdient, der wird auch keinen Gewerbeanmeldung benötigen.
Sobald du aber einen Blog betreibst, quasi als Affiliate, welcher auch monetarisiert und Geld einbringt, musst du einen Gewerbeschein beantragen.
Die Frage: Ist eine Gewerbeanmeldung im Affiliate Marketing nötig? Ja!
Dies ist aber auch nicht schlimm. Denn mit einem Gewerbeschein für das Online Marketing hast du zwar Pflichten, aber auch Rechte!
Mein Tipp für dich: Wenn du für deinen Affiliate Marketingbereich einen Gewerbeschein anmelden möchtest, solltest du im Gewerbeschein unbedingt darauf achten, dass du ONLINE MARKETING eintragen lässt.
Denn du handelst nicht mit physischen Gütern, sondern nur mit digitalen Produkten die du über deine Webseiten vermarktest und vermittelst.
Spreche also im Gewerbeamt den Mitarbeiter-(in) an und erkläre diesen genau diesen Sachverhalt!
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Muss man volljährig sein um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?
Nein! Aber sofern du noch nicht volljährig bist, benötigst du von deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Unterschrift für die Beantragung eines Gewerbescheins als nichtvolljähriger.
Sind keine Eltern vorhanden, weil du Vollwaise bist, ist in dem Falle der Vormund, bzw. das Vormundschaftsgericht dein Ansprechpartner für die Unterschrift.
In welchem Zeitraum muß die Gewerbeanmeldung erfolgen?
Der Zeitraum für eine Gewerbeanmeldung ist begrenzt und sollte sehr zeitnah erfolgen. Auch hier liegt ein wesentlicher Vorteil darin, den Gewerbeschein für Affiliate Marketing schnell zu beantragen.
Denn sobald deine Gewerbeanmeldung offiziell durchgeführt wurde, kannst du auch die Kosten welche für dein Gewerbe anfallen, steuerlich absetzen.
Der Gewerbeschein ist für den Unternehmer ein offizielles Dokument und somit auch der Tag 1 an dem dein Unternehmen am Start ist. Ein tolles und erhebendes Gefühl!
Wo erhält man eine Gewerbeanmeldung?
In der Regel erhältst du diese im Gewerbeamt deines Bezirkes oder deiner Gemeinde! Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind von Ort zu Ort unterschiedlich.
Du benötigst beim Gewerbeamt deinen noch gültigen Personalausweis. Ich habe damals 26 Euro bezahlt. (Rechnung aufbewahren um diese als Kosten gegenrechnen zu können).
Bei Menschen die nicht in Deutschland geboren sind, oder noch nicht eingebürgert sind, wird auch eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis, bzw. einer Niederlassungserlaubnis gefordert.
Mache dir keine Sorgen. Gehe einfach kurz in deinem Bezirksamt zum Gewerbeamt und lasse dich kurz beraten. Das kostet in der Regel nichts und man zeigt dir auf, was du alles an Unterlagen benötigst!
In manchen Regionen kannst du die auch ein Dokument zur Gewerbeanmeldung online runterladen und vorab ausfüllen und später bei der Registrierung vorlegen.
Mein Tipp: Lass es lieber vor Ort von einem geübten Servicemitarbeiter des Gewerbeamts machen. Noch mal der Hinweis: Lasse als Tätigkeitsbereich „Online Marketing“ eintragen!
Mittlerweile können die Servicemitarbeiter mit dem Begriff auch etwas anfangen!